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Glossar

MaStR

Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Verpflichtendes Online-Register für Stromerzeugungs- und Speicheranlagen in Deutschland.

Betreiber müssen Anlagen ab Inbetriebnahme registrieren; Betrieb ohne Registrierung ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. Bei Förderung über KfW oder BAFA ist die MaStR-Meldung in der Regel Auszahlungsvoraussetzung.

Quellen

  1. MaStR-Verordnung (MaStRV)
  2. § 111e EnWG