Glossar
MaStR
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Verpflichtendes Online-Register für Stromerzeugungs- und Speicheranlagen in Deutschland.
Betreiber müssen Anlagen ab Inbetriebnahme registrieren; Betrieb ohne Registrierung ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. Bei Förderung über KfW oder BAFA ist die MaStR-Meldung in der Regel Auszahlungsvoraussetzung.
Quellen
- MaStR-Verordnung (MaStRV)
- § 111e EnWG