- Großspeicher
- Industrie
Regelenergie
Vorhaltung und Abruf von Primär-, Sekundär- und Minutenreserve über regelleistung.net — wirtschaftlich attraktiv für mittlere bis große Speicher mit hoher Zyklenfestigkeit.
Worum es geht
Regelenergie hält das deutsche Übertragungsnetz im Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Last. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber beschaffen drei Klassen Regelreserve — Primär (FCR), Sekundär (aFRR), Minutenreserve (mFRR) — über die gemeinsame Plattform regelleistung.net.
Speicher haben sich in den letzten Jahren als zentrale Anbieter der Primärregelreserve etabliert. Reaktionszeit innerhalb von Sekunden, hohe Zyklenfestigkeit und reife Plattform-Anbindung machen FCR-Vorhaltung zum operativ einfachsten Vermarktungspfad für netzgekoppelte Speicher.
Drei Klassen, drei Profile
- FCR (Primär) — Aktivierung in unter 30 Sekunden, vollautomatisch, symmetrisch über vier Stunden je Vermarktungsblock. Operativ einfach, Vergütung über Leistungspreis.
- aFRR (Sekundär) — Aktivierung binnen fünf Minuten, asymmetrisch positiv und negativ vermarktbar, tagesblockweise Ausschreibung, Leistungs- plus Arbeitspreis.
- mFRR (Minutenreserve) — Aktivierung binnen 12,5 Minuten, geringste Reaktions-Anforderung, einsatzgesteuert, niedrigere Vergütungsstruktur.
Anforderungen an den Speicher
Vorhaltung von FCR verlangt eine kontinuierlich verfügbare symmetrische Lade- und Entladeleistung. Der Speicher muss zu jeder Zeit in beide Richtungen voll arbeiten können — was Auslegung und Betriebsführung prägt: typischerweise ein State-of-Charge-Korridor zwischen 40 und 60 Prozent.
aFRR und mFRR sind weniger restriktiv beim State of Charge, verlangen aber eine längere Lieferdauer.
Was sich ändert
Mit dem Zubau von Speicher-Kapazität in Deutschland ist eine Dämpfung der FCR-Vergütung beobachtbar. Wer Regelenergie als alleinigen Vermarktungspfad rechnet, sollte mit zwei oder drei Vergütungsszenarien arbeiten und die Multi-Use-Option einkalkulieren.
Quellen
- Regelleistung.net — Plattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber
- BNetzA — Festlegung BK6-19-217
- Verband Kommunaler Unternehmen — Leitfaden Speichervermarktung